Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2018/05740
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf die Anfrage der BM Katja Mentz gem. § 16 Gemeindeordnung zur Naturdenkmalliste
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Mar 22, 2018
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1. Ist die Liste mittlerweile aktualisiert?
Die Überarbeitung der Naturdenkmalverordnung ist noch in der Bearbeitung, eine Änderung der Naturdenkmalverordnung mit der dazu gehörigen Liste ist also noch nicht abgeschlossen.
2. Wurde hierbei auch Bäumen der Status Naturdenkmal wieder aberkannt? Wenn ja, warum?
Siehe Antwort zu 1.
3. Kann das Zurückschneiden von Ästen dazu führen, den Status Naturdenkmal zu verlieren?
Das Zurückschneiden von Ästen führt nicht dazu, dass Bäume den Status als Naturdenkmal verlieren.
Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass Bäume auf Grund sehr starker Rückschnitte so gravierend verändert werden, dass der ursprüngliche Schutzgrund entfällt. Dann wäre der betreffende Baum ggf. aus dem Naturdenkmalschutz zu entlassen.
Dies kommt in der Praxis aber nicht vor.
4. Ist es möglich, mehr Informationen über die Hintergründe und den Standort der Naturdenkmäler Lübeck zu veröffentlichen, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen?
Im Zuge der Überarbeitung der Naturdenkmalliste (siehe Nr. 1) ist beabsichtigt, mehr Informationen zu den Naturdenkmalen zu veröffentlichen.
