Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2018/05871
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage BM Katja Mentz nach § 16 GO der Bürgerschaft betr. Bauvorhaben Yorckstraße (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Mar 22, 2018
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Beschlussvorschlag
Anfrage BM Katja Mentz (GAL) betr. Bauvorhaben Yorckstraße in der Bürgerschaft am 22.02.2018 (VO/2018/05731):
„Wieso wurden die städtebaulichen und in Bezug zur rechtsgültigen Erhaltungssatzung von Anwohnern schriftlich geäußerten, bestehenden Bedenken (z.B. bezügl. Baumfällungen, Höhe des geplanten Gebäudes und geringer Entfernung zum Ufer von Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung und Bauordnung im April 2016 in der baurechtlichen Entscheidung zur Bauvoranfrage Yorckstraße 23-25 nicht weiter berücksichtigt?“
Im Bauvorbescheidsverfahren wurden vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung gem. den gesetzlichen Vorgaben der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) die nachbarlichen Belange berücksichtigt. Dieses erfolgte sowohl nach den materiell-rechtlichen Kriterien des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in Bezug auf das Einfügen in den prägenden Rahmen der Umgebungsbebauung als unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung.
Im Einzelnen fügt sich das o. a. Vorhaben nach der absoluten Höhe in den prägenden Rahmen der näheren Umgebung ein.
Neubau:
21,60 m OK Dach
Sydlitzstr. 38 21,58 m OK Dach
Sydlitzstr. 36 21,97 m OK First
Yorckstr. 21a 22,55 m OK Dach
Das Vorhaben hält sich insofern hinsichtlich der Höhe an den Rahmen der Umgebungsbebauung. Warum von einem Vorhaben, welches sich innerhalb des Rahmens der Umgebungsbebauung bewegt, nachbarliche Betroffenheiten ausgehen sollen, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 – 4 C 7/15 aus NVwZ 2017, 717).
Dass ein Neubauvorhaben mit Baumfällungen auf dem Grundstück einhergeht, ist auf unbebauten/geringbebauten Grundstücken eher die Regel als die Ausnahme. Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 5 und 6 Baumschutzsatzuung der Hansestadt Lübeck sind Bäume, die im Zuge eines zulässigen Vorhabens nach §§ 34/35 BauGB gefällt werden müssen, nicht geschützt.
Der geringe Abstand zur Wakenitz war im Genehmigungsverfahren kein Thema, da in unmittelbarer Nähe zum Vorhabengrundstück sich Gebäude in deutlich geringerem Abstand zur Wakenitz befinden (Sydlitzstr. 40, Ruhleben 24 und 26). Eine Beeinträchtigung der Wakenitz durch einen Neubau ist deshalb auch nicht erkennbar, zumal sich die geplante Bebauung ausschließlich auf das vorhandene Baugrundstück erstreckt und hier grundsätzlich Baurecht besteht.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
