Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05452
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung über 508,00 Euro für das Filmprojekt "Meine Manns" des Buddenbrookhauses
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Dec 12, 2017
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Jan 23, 2018
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Das Projekt »Meine Manns« ist eine mehrteilig angelegte Aktion, bei der Stimmen zu Mitgliedern der Familie Mann und zu ihrem Werk gesammelt und präsentiert werden. Ziel ist es, einen neuen, frischen Blick auf die Autoren, ihr Leben und die Literatur einzufangen und damit die Gegenwartsrelevanz der Gegenstände des Buddenbrookhauses zu erkunden. Das Projekt soll neugierig machen, Barrieren abbauen und dazu anregen, sich einen eigenen Zugang zu Familie und Werk zu erschließen. Erster Teilabschnitt des avisierten Projekts ist ein Film, in dem Persönlichkeiten des (nicht nur literarischen) öffentlichen Lebens zu Wort kommen. Der Film soll im Rahmen einer Veranstaltung öffentlich präsentiert und dann im Buddenbrookhaus als Ergänzung der Dauerausstellung und der Interimsausstellung während des Umbaus gezeigt werden und ist insofern von besonderer Bedeutung nicht nur für eine Öffnung des Museum in der Gegenwart, sondern auch für die Zukunft des Hauses.
Ziele des Gesamtprojekts
•Aktualisierung von Werk und Biografien (Bedeutung für die Gegenwart)
•Abbau von Zugangsbarrieren/Hemmschwellen durch persönliche Ansprache und emotionale, lustige oder überraschende Äußerungen
•Neue/alternative Sichtweisen auf das Werk der Manns
•Reflexion über den eigenen Zugang/ die eigene Sichtweise auf die Familie Mann und Äußerung dieser Perspektiven
•Anregung der Diskussion über diese großen Schriftsteller der Stadt Lübeck und Identifikation mit (oder zumindest Entwicklung einer Haltung zu) dem kulturellen Erbe der Stadt
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 508,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 406.633,36 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 508,00 Euro zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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332,4 kB
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