Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/05518
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf die Anfrage des AM Lindenau i. S. Rattenbekämpfung auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofgeländes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.530 - Gesundheitsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Kenntnisnahme
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Dec 12, 2017
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Jan 23, 2018
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1.Inwieweit kommt der Grundstückseigentümer des ehemaligen Schlachthofgeländes der Einhaltung der „Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck vom 11.12.2014“, und der damit verbundenen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers lt. §1 und 2, sowie der laut §3 der Verordnung unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen zur deren Bekämpfung nach?
Der Grundstückseigentümer hat bislang keine Schädlingsbekämpfung beauftragt.
2.Sind dem Gesundheitsamt bereits entsprechende Meldungen zur Bekämpfung von Ratten und damit verpflichtend umzusetzende Maßnahmen bekannt.
Beim Gesundheitsamt sind keine Meldungen eines vermehrten Rattenaufkommens eingegangen.
Wenn ja, wann wurden die erforderlichen Anzeigen gemacht und wie umfangreich waren die damit einhergehenden, verpflichtenden Maßnahmen.
3.Werden weitergehende Kontrollen durchgeführt, sollten entsprechende Meldungen und Maßnahmen bereits durchgeführt worden sein?
Nachdem der Bereich Gesundheitsamt jetzt über einen möglichen Rattenbefall Kenntnis erhalten hat, wurde mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen. Dieser wird einen Schädlingsbekämpfer beauftragen und dem Gesundheitsamt dessen Namen rückmelden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Es wird lediglich eine Anfrage beantwortet. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind nicht unmittelbar betroffen. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
Es handelt sich um keine Maßnahme. |
| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass auf diesem Grundstück eine besondere Rattenproblematik besteht.
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