Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05299
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende zugunsten der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für den Umbau des Buddenbrookhauses
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Oct 9, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Oct 10, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2017
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Das Literaturmuseum Buddenbrookhaus soll um sein Nachbargrundstück Mengstraße 6 baulich erweitert werden und eine völlig neue Ausstellung erhalten. Das Land Schleswig-Holstein hat den Umbau des Buddenbrookhauses als „herausragendes Projekt kulturtouristischer“ Bedeutung anerkannt und eine Förderung aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit 70% der Baukosten in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Letter of Intent liegt der Kulturstiftung vor. Um die Deckungslücke zu schließen, müssen weitere Fördermittel akquiriert werden. Die zugesagte Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 2 Millionen Euro trägt wesentlich dazu bei, die Gesamtfinanzierung der Maßnahme darstellen zu können.
Mit der Spende über 2.000.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 4.446.112,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 2.000.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Haushalt und Steuerung Ergebnis: |
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Zustimmend
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
