Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05191
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlung des Werkausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragenden Wirtschaftsprüfers gemäß Kommunalprüfungsgesetz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.525 - Lübecker Schwimmbäder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 21, 2017
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Mit der Prüfung eines Abschlusses der Lübecker Schwimmbäder wurde die HBRT Hamburg-
Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2010 das erste
Mal betraut. Vor dem Hintergrund der personellen Situation in der Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder im Jahr 2016 wurde diese Gesellschaft für die Abschlussprüfung 2016 ein siebtes Mal beauftragt.
Gem. § 9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz soll spätestens nach Prüfung von
sechs Jahresabschlüssen in Folge ein Wechsel erfolgen.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 soll nunmehr ein Wechsel vorgenommen werden.
Um einen geeigneten Anbieter zu finden, wurden Angebote mehrerer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Das Angebot der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, war am wirtschaftlichsten.
Daher wird nunmehr die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 7-15, 23552 Lübeck, vorgeschlagen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers
nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.
Nach § 8 Abs. 4 der Satzung der Lübecker Schwimmbäder ist es Aufgabe des Werkausschusses, die Empfehlung des zu beauftragenden Prüfungsunternehmens auszusprechen. Die Beauftragung erfolgt durch den Landesrechnungshof Schleswig–Holstein. Die Kosten für die Prüfung der Jahresrechnung 2017 sind bereits geordnet und Bestandteil des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.203 – Beteiligungscontrolling |
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| - zustimmend –
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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| Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein Die Mittel zur Finanzierung des Prüfungsaufwands sind im Wirtschaftsplan der Lübecker Schwimmbäder geordnet |
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| Ja (Anlage 1)
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