Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2017/04896
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des AM Rolf Klinkel zu TOP 8.1: »Schaffung von Beschäftigungsangeboten für ausländische Flüchtlinge • Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2017« [VO/2017/04835]
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Soziales
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zur Entscheidung
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May 2, 2017
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Beschlussvorschlag
Die Sozialverwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss in der Junisitzung ein Konzept für die Beschäftigung von Flüchtlingen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzulegen. Darin ist zu gewährleisten, dass Flüchtlinge für jede geleistete Arbeitsstunde eine Mehraufwandentschädigung in Höhe von 1,05 Euro gezahlt wird und die Arbeitsaufnahme freiwillig erfolgt.
Flüchtlinge können während des Asylverfahrens wie Langzeitarbeitslose zu so genannten „gemeinnützigen“ Arbeiten herangezogen werden. Dafür gibt es aber noch nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn sondern nur eine angebliche Aufwandsentschädigung. Diese war bisher für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge gleich niedrig und betrug einen ganzen Euro für jede Arbeitsstunde. Flüchtlinge bekamen wegen ihrer niedrigeren Sozialleistungen zusätzlich 5 Cent mehr.
Zusammen mit der Verschärfung des Asylrechtes kürzte im vergangenen Jahr die schwarz-rote Bundesregierung den kümmerlichen Stundenlohn für Flüchtlinge um 24 Prozent. Langzeitarbeitslose bekommen weiterhin einen Euro „Stundenlohn“. Flüchtlinge sollen sich dagegen mit 80 Cent begnügen.
Nach Meinung meiner Fraktion darf die Hansestadt sich aber an diesem regierungsamtlichen Lohndumping nicht beteiligen und muss Flüchtlingen auch weiterhin eine Aufwandentschädigung in Höhe von 1,05 Cent für jede Arbeitsstunde zahlen. Dies gebietet auch das Diskriminierungsverbot unseres Grundgesetzes, das gleichen Lohn für gleiche Arbeit verlangt.
