Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04817
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – und zugehörige 130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Dornbreite / Medenbreite Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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May 15, 2017
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Beschlussvorschlag
1.Für den zwischen Dornbreite und Medenbreite im Stadtteil Schönböcken gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 23.19.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (130. Änderung). Er umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 23.19.00 zzgl. Arrondierungsflächen (Anlage 1).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes geschaffen werden.
2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.
5.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein externes Planungsbüro beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.370 Feuerwehr 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.041 Jugendhilfeplanung 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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930,6 kB
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