Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2017/04827
Grunddaten
- Betreff:
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AT zum Antrag des AM Rolf Klinkel (GAL) • Gewährung von Sozialleistungen durch den Bereich Soziale Sicherung (TOP 11.1)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Entscheidung
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Apr 4, 2017
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Beschlussvorschlag
- Die Sozialverwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss über die Gewährung von Sozialleistungen durch den Bereich Soziale Sicherung zu berichten. Es soll berichtet werden über
- die einzelnen Sozialleistungen, die im Bereich Soziale Sicherungen beantragt werden;
- Vorschusszahlungen von Sozialleistungen durch den Bereich Soziale Sicherungen sowie über die entsprechenden Verwaltungsvorschriften;
- die monatliche Anzahl der Erst- und Folgeanträge der einzelnen Sozialleistungen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2017;
- die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Erst- und Folgeanträge der einzelnen Sozialleistungen – sowie über die Anzahl der Anträge, deren Bearbeitungszeit länger als einen Monat dauerte und dies nicht durch fehlende Mitwirkung der Antragsteller*innen verursacht wurde;
- die Anzahl der Ablehnungen von Erst- und Folgeanträge der einzelnen Sozialleistungen;
- die Anzahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Sozialverwaltung sowie über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Widerspruchsverfahren und die Anzahl der Ablehnungen von Widersprüchen;
- die Anzahl der Klagen gegen Entscheidungen der Sozialverwaltung sowie über die Anzahl der Klageablehnungen;
- die monatliche Anzahl der Vorschusszahlungen für die einzelnen Sozialleistungen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2017; sowie
- mögliche Maßnahmen, mit denen lange Bearbeitungszeiten von Sozialleistungsanträge verhindert werden können, sowie über Maßnahmen, die die Sozialverwaltung insbesondere bei der fast dreivierteljährlichen Bearbeitungszeit der Schülerbaföganträge bisher schon getroffen hat;
- Die Sozialverwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss über Verzögerungen und Missstände bei Antragsbearbeitungen für soziale Leistungen rechtzeitig zu informieren, wenn diese
- nicht durch fehlende Mitwirkung der Antragsteller*innen verursacht wurden,
- länger als einen Monat dauert, und
- es sich nicht um Einzelfälle handelt.
