Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2016/04403
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf Anfrage gem. §16 GO des BM Ragnar Lüttke zur Anpassung der Budgetverträge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 1.101 - Bürgermeisterkanzlei
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Nov 24, 2016
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Beschlussvorschlag
BM Ragnar Lüttke hat mit der Vorlage 2016/04194 folgende Anfrage gestellt:
„Teilt der Bürgermeister die am 08.09.2016 im Jugendhilfeausschuss vertretene Auffassung des Jugendamtes, dass „die Anpassung der Budgetverträge aufgrund des neuen Tarifvertrages für die Sozial- und Erziehungsberufe (Juli 2015) ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist“?
Zu den laufenden Geschäften i.S.d. § 65 Abs. 1 Satz 2 GO, die in die Alleinzuständigkeit des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung fallen, zählen insbesondere der Vollzug von vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere wenn diese inhaltlich hinreichend bestimmt sind und zudem als Handlungsgrundlage für die Verwaltung den politischen Entscheidungsgremien bereits zur Kenntnisnahme oder zur Grundsatzentscheidung vorgelegen haben. Dies ist bei den Budgetverträgen der Fall.
In § 3 der gültigen Budgetverträge sind die Anpassungsmodalitäten des Zuschussbetrages, insbesondere auch infolge von Änderungen beim TVöD (VKA), detailliert geregelt. Mit Vorlagennummer VO/2015/02665 sind der Bürgerschaft am 25.06 2015 anlässlich ihrer Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Zuschussverträgen mit freien Trägern diese Verträge als Entscheidungsgrundlage vorgelegt worden.
