Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03907
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr - und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschluss (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jul 18, 2016
|
Beschlussvorschlag
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 06.07.2015 beschlossen hat, wird in zwei Teilbereiche unterteilt und der Geltungsbereich wie folgt angepasst.
Der Teilbereich I wird um die angrenzenden Flächen der Baltischen Allee erweitert. Weiterhin werden die Grundstücke Novgorodstraße 12 und Peterhof 1 mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Aus dem Geltungsbereich heraus genommen werden Verkehrsflächen der Oslostraße, wodurch zwei Teilbereiche entstehen.
In den Teilbereich II werden die Grundstücke Wasserfahr 10 und 12 teilweise sowie die Adresslage Kronsforder Landstraße 72 vollumfänglich einbezogen.
Für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung gilt, dass die Ausgleichsflächen westlich des Niederbüssauer Weges sowie die bereits bestehenden Gewerbeflächen im Südwesten des Plangebietes heraus genommen werden. Im Gegensatz zum Bebauungsplan bleiben die Verkehrsflächen der Oslostraße im Geltungsbereich der FNP-Änderung.
Die räumlichen Geltungsbereiche des aufzustellenden Bebauungsplans 17.57.00 und der zugehörigen 121. FNP-Änderung umfassen somit die Geltungsbereiche gemäß beiliegender Übersichtspläne (Anlage 1).
- Der Bauausschuss nimmt den zum Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - und zur zugehörigen 121. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.
- Der Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Baltische Allee / Genin Süd im Stadtteil St. Jürgen und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 4) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 7, 8) gebilligt.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes 17.57.00 und der 121. Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 und/oder der Entwurf der 121. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
|
| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten. 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 2.500 Soziale Sicherung 2.530 Gesundheitsamt 3.370 Feuerwehr 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr 5.691 Lübeck Port Authority |
Ergebnis: |
| Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen s. Anl. 1.) |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitpläne nicht |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung) |
|
| Ja (Anlage ) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
181,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
421,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
188,9 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
