Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03395
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundhafte Sanierung der K20 "Travemünder Landstraße" in der Hansestadt Lübeck (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 7, 2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 15, 2016
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Art der Ausschreibung :
öffentliche Ausschreibung nach VOB
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
Die Baumaßnahme der K20 „Travemünder Landstraße“ erstreckt sich von der Anschlussstelle der B 75 (Baulast des LBV) bis hinter die Einmündung der „Skandinavienallee“ in Richtung Südgate Skandi-Kai.
Die grundhafte Sanierung ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens, aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit, unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der stark erhöhten Verkehrsbelastung, insbesondere durch den Skandinavienkai der LHG, und der für 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.
Es ist vorgesehen, den vorhandenen Straßenaufbau gemäß Gutachten bis zu einer Gesamttiefe von 60,0 cm auszubauen um im Anschluss die Fahrbahn mit einer 30,0 cm Frostschutzschicht, 18,0 cm Asphalttragschicht, 8,5 cm Asphaltbinderschicht und 3,5 cm Asphaltdeckschicht wieder aufzubauen.
Die Maßnahme ist aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend in 2016 auszuführen. Sollte in 2016 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2016 / 2017 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, das ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.
Zeitplan :
Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, der Lübecker Hafen-Gesellschaft, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.
Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Lübecker Hafen-Gesellschaft ist eine Ausführung der Maßnahmen ab Mai 2016 sowie die Fertigstellung vor den Sommerferien 2016 anzustreben, da in den Sommerferien die Verkehrsbelastung durch den Urlauberverkehr in und aus Richtung Skandinavienkai sehr stark zunimmt.
Frühe Ausschreibungen zu Jahresbeginn sichern dem Auftraggeber zudem erfahrungsgemäß günstige Preise.
Kosten / Finanzierung :
Die Kosten für die Maßnahme werden insgesamt auf 1.350.000,00 Euro brutto geschätzt und sind im Finanzplan 2016 enthalten.
Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem Produktsachkonto 542001.129.7852000.
Eine Förderung ist nicht möglich, da es sich um eine grundhafte Sanierung der Straße handelt und diese nicht mehr vom Land gefördert werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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