Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03366
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau, Finanzierung u. Unterhaltung eines Radweges entlang der Niedernstraße i.V.m. der Änderung der öffentlich-rechtlichen Ver-einbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beteiligt:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 15, 2016
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 23, 2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2016
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Beschlussvorschlag
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse abzuschließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck über den Bau, die Finanzierung und die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Niedernstraße abzuschließen.
Begründung der Dringlichkeit im Bauausschuss:
Es ist erforderlich, dass die Bürgerschaftssitzung am 25.02.2016 erreicht wird, da im März 2016 Fristen für die Beantragung von Fördermitteln auslaufen und ein politischer Beschluss vor möglichen Förderanträgen erfolgen soll.
Weitere Begründung: siehe Anlage 1
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung 1.280 - Wirtschaft und Liegenschaften 1.300 - Recht 3.390 - Umwelt-, Natur- u. Verbraucherschutz Kenntnis erhalten, keine rechtlichen Bedenken, Anregungen sind eingestellt worden |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Durch die Änderung des Vertrages mit der Gemeinde Krummesse werden Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt. Die Baumaßnahme selbst wird durch das Amt Berkenthin federführend ausgeführt, so dass eine Beteiligung von Kinder und Jugendlichen seitens der Hansestadt Lübeck nicht erforderlich ist. |
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Die Maßnahme ist: |
| Neu |
| X | Freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (siehe Begründung) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,5 kB
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2
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16,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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43,7 kB
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4
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17,7 kB
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