Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion - VO/2016/03410
Grunddaten
- Betreff:
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CDU - Förderung der Elektromobilität in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2016
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt der Bürgerschaft bis Mai 2016 zu berichten, wie die Verwaltung beabsichtigt, von den Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes Gebrauch zu machen. Insbesondere,
- ob ein Konzept zur Freigabe der Bussonderfahrstreifen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 3 Absatz 4 Nummer 2 EmoG umgesetzt werden könnte,
- ob die Hansestadt Lübeck es Fahrzeugen nach § 3 Absatz 4 Nummer 3 EmoG die Durchfahrt an den Stellen ermöglichen sollte, an denen auch Taxen und Bussen Ausnahmen von dem Durchfahrtsverbot genehmigt werden,
- ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen die Hansestadt Lübeck auf dem Parkplatz an der MuK zwei kostenfreie Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit besonderer Anbindung an die Ladeinfrastruktur einrichten könnte,
- ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig bei der Neuschaffung von Parkhäusern, Parkpaletten oder Parkplatzflächen ab einer Größenordnung von 100 Stellplätzen 2% der Stellplätze ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgehalten werden sollten und
- ob alle Parkplätze mit Parkschein, die von der KWL betrieben werden, für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Dieses soll vorerst bis zum Jahr 2020 gelten.
