Antrag der FDP-Bürgerschaftsfraktion - VO/2015/03247
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag zu TOP 10.25 Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016 VO/2015/03069 Installation eines Bau- und Investitionscontrollings
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der FDP-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 26, 2015
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Investitionsentscheidungen müssen aufgrund ihrer finanziellen Tragweite, ihrer Zukunftsbezogenheit, ihrer Nachhaltigkeit und ihrer langfristigen Kapitalbindung und ihrer Unumkehrbarkeit gut vorbereitet werden.
Das Investitionscontrolling begleitet alle bedeutsamen Investitionen der Kernverwaltung. Das Investitionscontrolling führt unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten (zum Beispiel dem Nutzer) unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu einem realisierbaren und transparenten Vorschlag zur Investitionsumsetzung. Da die Beeinflussbarkeit der Kosten zu Beginn der Investition besonders hoch ist, wird das Investitionscontrolling bereits frühzeitig (Festlegen des Bedarfes) eingebunden.
Das Bau- und Investitionscontrolling
- prüft und bewertet die vom Nutzer gemeldeten Bedarfe,
- arbeitet die mit der Investition verbundenen Kosten (Investitions- und Folgekosten) transparent auf und
- unterstützt den Nutzer bei der Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches.
Weiterhin wird das Bau- und Investitionscontrolling bei strategischen Planungen der Fachämter, die später Grundlage für bedeutsame Investitionen sein können, einbezogen.
