Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03021
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 9, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 10, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 26, 2015
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge von 2.013.800 €
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.013.800 €
einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von 0 €
im Finanzbetrag mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.952.800 € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.729.800 € - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 400 €
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanztätigkeit 8.600 €
Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.
Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2016 aus diesem Grunde als Vorlage vor.
Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2016, Band I, verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zur Kenntnisnahme |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Niicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: : § 98 Abs 2 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
