Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02931
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Grundsanierung / Teil EW-Bau Beseitigung akuter Sicherheitsmängel und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen des Verwaltungstraktes Mühlendamm, 1. BA
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 21, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 22, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2015
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Beschlussvorschlag
Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.
Produktsachkonto: 111029.002.7851000 GMHL / Instandsetzung Verw.geb.MD 1. BA / Hochbaumaßnahmen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Der Gebäudekomplex Mühlendamm, bestehend aus den Gebäuden Kleiner Bauhof, Mühlendamm 10-12 und Mühlendamm 14, befindet sich in hohem Maße in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Die jeweiligen Gebäude aus unterschiedlichen Errichtungsjahren (Mühlendamm 10-12 aus den 30iger Jahren steht unter Denkmalschutz, Mühlendamm 14 von 1952, Kleiner Bauhof von 1963) weisen erhebliche Sicherheitsmängel des Brandschutzes auf. Im Rahmen einer 2014 erstellten Bestandsaufnahme von Sicherheitsmängeln, Brandschutzmängeln, Schadstoffvorkommen, Mängeln an der Tragkonstruktion, veralteter und überlasteter Haustechnik (Elektroinstallation) sowie erforderlicher energetischer Ertüchtigungen an Fassaden und abgängigen Fensterelementen sind nach einer Prioritätenliste die vordringlichsten Maßnahmen aus dem Brandschutz und die Beseitigung von Schadstoffen zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in einem 1. Bauabschnitt zu beseitigen.
Für die notwendigsten Maßnahmen zur Verkehrssicherung (Brandschutz) zur Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes sind als 1. BA im Haushalt 2014/2015 500.000,- EUR eingestellt worden.
Die Entwurfsunterlage-Bau lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Die EW-Bau wurde nun als 1. Teil-EW-Bau für den 1. BA mit einem Mittelbedarf von 500.000,- EUR vorgelegt. Hiervon sind im Rahmen der Planungskosten zur Erstellung der EW-Bau Mittel in Höhe von 150.000,- EUR freigegeben worden
Für die nun folgenden nächsten Planungsschritte und die Baudurchführung der Brandschutzmaßnahmen des Verwaltungsstandortes Mühlendamm 1. BA ist die Erweiterung der Architekten- und Ingenieuraufträge notwendig. Zur Erstellung des Bauantrages und der Ausschreibungsunterlagen mit anschließender beabsichtigter Vergabe der Bauleistungen müssen die zurzeit noch mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel freigegeben werden, um die Maßnahmen des Brandschutzes im 1. BA umzusetzen.
Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme soll zu Beginn des 4.Quartals 2015 begonnen werden.
Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 350.000,- EUR im 1. BA für die Beseitigung der akuten Sicherheitsmängel der Grundsanierung des Verwaltungsstandortes Mühlendamm beantragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
