Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02921
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Grundsanierung / Teil EW-Bau Beseitigung akuter Sicherheitsmängel im Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 21, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 22, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2015
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Beschlussvorschlag
Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.
Produktsachkonto: 111029.307.7851000 GMHL / C.-J.-Burckh.-Gymn. / Grundsanierung / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 595.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Das Gebäude des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums (baugleich mit der Thomas-Mann-Schule) befindet sich in hohem Maße in einem sanierungswürdigem Zustand. Das Gebäude aus 1957 weist akute Sicherheitsmängel im Bereich des Brandschutzes auf, die im Rahmen des 1. Bauabschnitts behoben werden sollen. Das gesamte Gebäude befindet sich mit seinen Wellasbestdächern, durchgerotteten Holzfenstern und ungedämmten Fassaden in einem äußerst schlechten Zustand. Hier muss dringend eine baukonstruktive energetische Sanierung, sowie brandschutztechnische Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb in einzelnen Bauabschnitten durchgeführt werden. Es wird zurzeit eine Gesamtkonzeption aufgestellt und erarbeitet.
Für die notwendigsten Maßnahmen des Brandschutzes zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes als Verkehrssicherung sind als 1. BA im Haushalt 2015 695.000,- EUR eingestellt worden.
Die Entwurfsunterlage-Bau lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Die EW-Bau wurde nun als 1. Teil-EW-Bau für den 1. BA mit einem Mittelbedarf von 695.000,- EUR vorgelegt. Hiervon sind im Rahmen der Planungskosten zur Erstellung der EW-Bau Mittel in Höhe von 100.000,- EUR freigegeben worden
Für die nun folgenden nächsten Planungsschritte und Baudurchführung des Umbaus des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums ab 1. BA ist die Erweiterung der Architekten- und Ingenieuraufträge notwendig. Zur Erstellung des Bauantrages und der Ausschreibungsunterlagen mit anschließender beabsichtigter Vergabe der Bauleistungen müssen die zurzeit noch mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel freigegeben werden, um die Maßnahmen des Brandschutzes als 1. BA umzusetzen.
Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme soll zu Beginn des 4.Quartals 2015 begonnen werden.
Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 595.000,- EUR im 1. BA für die Beseitigung der akuten Sicherheitsmängel der Grundsanierung des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums beantragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
