Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02825
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße - Satzungsbeschluss (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Sep 7, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Sep 22, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 24, 2015
|
Beschlussvorschlag
1. Die während der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
|
| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten und im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauBG beteiligt. 1.201 Haushalt und Steuerung 2.500 Soziale Sicherung 2.530 Gesundheitsamt 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.370 Feuerwehr 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr |
|
|
|
Ergebnis: |
| Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegenden Auswertungsbericht) |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
| X | Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 8.2 der Begründung (s. Anlage 5) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
166,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
7,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
383,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
17,1 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
686,7 kB
|
