Bericht öffentlich - VO/2015/02903
Grunddaten
- Betreff:
-
Interfraktioneller Änderungsantrag zu VO/2015/02856 "Letter of Intent"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 22, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Sep 24, 2015
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Am 3. Juli 2015 fand auf Bitte des Bürgermeisters ein Verhandlungsgespräch im Innenministerium statt, um die Beschlüsse und Aufträge der Bürgerschaftssitzung vom 25. Juni 2015 zu erörtern.
Das Innenministerium hat im Gespräch seine bisherige Haltung zur Größe und inneren Organisation einer EAE bekräftigt (s. auch Schreiben von Innenminister Studt an Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer vom 26.06.2015).
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Antworten zu den einzelnen Spiegelstrichen des Antrages:
- Lübeck wird eine Erstaufnahmeeinrichtung bekommen, die aus einer Zentralstelle und mehreren Außenstellen besteht
Antwort:
Ablehnung durch das Land
- Dabei sollte die Anzahl der Flüchtlinge weder in der Zentralstelle noch den Außenstelle 250 Personen überschreiten
Antwort:
Ablehnung durch das Land
- Die Anzahl der notwendigen Außenstellen soll sich in Absprache mit der Hansestadt Lübeck am Bedarf des Landes ausrichten und kann je nach Bedarf variieren
Antwort:
Entfällt durch o. g. Ablehnung durch das Land
- Eine mögliche Nachnutzung, die über studentisches Wohnen hinausgeht, soll schon bei der Entscheidungsfindung für Standorte berücksichtigt werden
Antwort:
Entfällt durch o. g. Ablehnung durch das Land
- Die Hansestadt Lübeck ist bereit die dafür verfügbaren und geeigneten Flächen, soweit sie sich im Besitz der Hansestadt befinden, zu veräußern
Antwort:
Hierfür ist die Zustimmung durch die Bürgerschaft erforderlich.
- Der Bürgermeister wird aufgefordert den Gremien zeitnah nach den hier definierten Kriterien geeignete Flächen für eine EAE und deren Außenstellen vorzuschlagen und erforderliche Verkaufsvorlagen vorzulegen
Antwort:
Entfällt durch o. g. Ablehnung durch das Land
- Die Hansestadt erhält ein Vorkaufsrecht, sollte die Landesregierung ihrerseits eine Weiterveräußerung der von der Hansestadt Lübeck erworbenen Flächen planen
Antwort:
Dies kann im Kaufvertrag entsprechend geregelt werden.
- Weiterhin unterstützt die Hansestadt Lübeck die Landesregierung in den Verhandlungen über Flächen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt in privaten Händen befinden, aber für eine Außenstelle geeignet sind
Antwort:
Entfällt durch o. g. Ablehnung durch das Land
- Die Bürgerschaft lehnt die vorliegende Vorlage für den Verkauf des städtischen Grundstückes am Bornkamp ab und fordert den Bürgermeister auf, nach Abschluss seiner Gespräche mit dem Land eine Verkaufsvorlage für eine Einrichtung mit ca. 200 Plätzen am Standort Bornkamp unverzüglich den Gremien entgegen zu bringen
Antwort:
Entfällt durch o. g. Ablehnung durch das Land
- Bei Erfolg der Nachverhandlungen wird eine Sondersitzung der Bürgerschaft, notfalls in der Sommerpause, durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,2 kB
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