Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2015/02962
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage des Ausschussmitgliedes Michelle Akyurt, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum Sachstand des Antrages VO/2014/02166 - Einrichtung eines Lübecker Integrationsfonds
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 8, 2015
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Beschlussvorschlag
Wie ist der Sachstand des Antrages VO/2014/02166?
Zum besseren Verständnis nachfolgend der Text des Antrages, der in der Bürgerschaftssitzung am 27. November 2014 interfraktionell von den Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und SPD, sowie dem BM Bruno Böhm gestellt und von der Bürgerschaft mehrheitlich angenommen wurde:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Integrationsfonds einzurichten.
2. Der Verwendungszweck des Integrationsfonds dient der Umsetzung des Lübecker
Integrationskonzeptes.
3. Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich an dem Integrationsfonds mit einem Eigenanteil von
mindestens 50.000 € jährlich. Weitere Mittel werden durch die Akquise von Fördermitteln aus ESF,
Bund und Land eingeworben. Stiftungen, IHK, Handwerkskammer und weitere in Frage kommende
Sponsoren werden eingeladen und gebeten, sich an dem Integrationsfonds zu beteiligen. Öffentlich
finanzierte Trägerorganisationen von Maßnahmen zur Integration sind ebenfalls einzubinden. Für
eingeworbene, nicht öffentliche Drittmittel zur Finanzierung des Integrationsfonds, leistet die
Hansestadt Lübeck auf diese Drittmittel für den Integrationsfonds einen jährlichen Bonus von 5 %,
höchstens jedoch 25.000,00 Euro jährlich.
4. Aus dem Integrationsfonds wird die Einrichtung eines Sprach- und KulturmittlerInnen-Pools als
erste Maßnahme finanziert.
Hierbei wird sichergestellt, dass Einrichtungen, die über kein Budget für Übersetzungsleistung
verfügen, diesen Pool ebenfalls nutzen können, indem die Kosten durch den Integrationsfonds
übernommen werden können.
5. Der Integrationsfonds ist im Haushalt zu verankern. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.
6. Die Steuerungsgruppe „Integration“ ist bei der Mittelvergabe zu beteiligen.
