Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02804
Grunddaten
- Betreff:
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Städtebauförderungsprogramms "Städtebaulicher Denkmalschutz" Ausschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jul 6, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jul 14, 2015
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Die Hansestadt Lübeck als Stadt mit umfänglicher historischer Altstadt und einem weiterhin vorhandenen großen Förderbedarf für Sanierungsmaßnahmen in der Altstadt wurde vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig Holstein als Förderkommune im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ berücksichtigt.
Um die in diesem Programm zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen zu können, muss ein vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten genehmigtes Untersuchungsgebiet vorliegen. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2015 den mit dem Ministerium abgestimmten Geltungsbereich, für das vorbereitende Untersuchungen nach BauGB eingeleitet werden sollen, beschlossen.
Gemäß den jetzt geltenden Städtebauförderungsrichtlinien ist im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zusätzlich ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept aufzustellen, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich darzustellen sind.
Die zu vergebenden Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Anforderungen nach § 141 BauGB erfüllen: Das ausgewiesene Untersuchungsgebiet Lübecker Altstadt ist hinsichtlich seiner städtebaulichen, baulichen, sozialen und strukturellen Verhältnisse und Zusammenhänge zu untersuchen und zu bewerten, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der städtebaulichen Sanierung zu gewinnen. Während des Bearbeitungszeitraums sind ein laufender Austausch und eine permanente Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgesehen. Da die vorbereitenden Untersuchungen der anschließenden Programmumsetzung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ dienen, sind Öffentlichkeitsarbeit, die Konzeption und Durchführung von Partizipationsformaten sowie die Vernetzung von relevanten Akteuren und Institutionen ein Bestandteil des Auftrags.
In dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ist insbesondere die Sicherung, der Erhalt und gegebenenfalls die Wiederherstellung der historischen städtebaulichen Struktur sowie die Sicherung und der Erhalt der historischen Bausubstanz zu berücksichtigen. Das Entwicklungskonzept ist von dem bereits bestehenden gesamtstädtischen Konzept (ISEK) abzuleiten.
Gemäß der Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten soll mit den vorbereitenden Untersuchungen gleichzeitig auch das notwendige integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ausgeschrieben werden. Die Vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept, deren Geltungsbereiche identisch sind (siehe Anlage 2), sollen an ein externes Planungsbüro vergeben werden. Dazu werden Städtebauförderungsmittel bereits vor Beginn der eigentlichen Programmlaufzeit bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Städtebauförderungsmittel sind eine Komplementärfinanzierung von Bund, Land und Kommune zu je einem Drittel. Der kommunale Anteil wird neben den Anteilen von Bund und Land im investiven Teil des Haushaltes bereitgestellt.
Von der Gemeinde zu tragende, anderweitig nicht gedeckte Ausgaben für Maßnahmen der Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind gemäß B1 der geltenden Städtebauförderungsrichtlinien zuwendungsfähig. Die Kosten für die vorbereitende Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept werden somit aus dem Treuhandvermögen des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ finanziert.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Ausschreibung nicht in besonderem Maße berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Städtebauförderungsrichtlinien |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (siehe Begründung) |
