Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02818
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Jul 6, 2015
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Beschlussvorschlag
1. Für die westlich und östlich der Baltischen Allee gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereiche des Gewerbegebietes Genin-Süd wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 17.57.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (121. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Sondergebietsflächen Großflächiger Einzelhandel zu einem Gewerbegebiet westlich der Baltischen Allee sowie für die Öffnung der verkehrlichen Querverbindung der Straßen Wasserfahr / Oslostraße zur Kronsforder Landstraße geschaffen werden.
2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
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| 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr |
Ergebnis: |
| Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja |
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| (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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26,1 kB
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