Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02763
Grunddaten
- Betreff:
-
Beginn der Ausschreibung : Ausbau des Geh- und Radweges an der Travemünder Landstraße K20 und den Ausbau der Bushalte-stelle Bahnhaltepunkt Bereich zwischen Solmitzstraße und Elbingstraße ( 5.660 )
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 15, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 23, 2015
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Beschlussvorschlag
Mit dem Ausschreibungsverfahren für den „ Ausbau des Geh- und Radweges an der Travemünder Landstraße K20 und den Ausbau der Bushaltestelle Bahnhaltepunkt “ wird begonnen.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Vergabe die geänderte Hauptsatzung und die geänderte Zuständigkeitsordnung in Kraft getreten sind, gilt dieser Beschluss zugleich als Freigabe
zur Umsetzung der Baumaßnahme.
Art der Ausschreibung: Öffentliche Ausschreibung
Kurzbeschreibung der Maßnahme:
Die Baumaßnahme befindet sich in der Travemünder Landstraße; K20 zwischen der
Solmitzstraße und der Elbingstraße. Sie umfasst die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges einschließlich des Ausbaues der Bushaltestelle.
Bei der Bushaltestelle wird ein Blindenleitsystem angeordnet.
Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 10 Wochen (Baubeginn: September 2015).
Zeitplan:
Die Submission ist für den 10.07.2015 geplant.
Die Auftragsvergabe soll Ende Juli erfolgen.
Der Baubeginn ist für Anfang September 2015 vorgesehen (Bauzeit ca. 10 Wochen).
Kosten/ Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Kostenberechnung 467.000,00 Euro.
Die erforderlichen Finanzmittel befinden sich im Haushaltsplan 2015 (Investitionstätigkeiten).
Die HU- Bau liegt dem Bereich Haushalt und Steuerung vor.
Die Ausschreibung und Vergabe erfolgen nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto und durch Entscheidung der Bürgerschaft. (Vgl. VO / 2015 / 02761)
Begründung der Dringlichkeit der Maßnahme:
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht besteht unbedingter Handlungsbedarf. Die Schadensmerkmale im Radweg sind z. Zt. erheblich.
Der Radwegeneubau ist ab den 01.09.2015 geplant.
Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich, da wir dann in die "schlechte Jahreszeit" kommen (Temperaturen und Niederschläge).
Weiterhin ist der Baubeginn eine Auflage des Fördergeldgebers (Land Schleswig- Holstein).
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 5.610/Verkehrsplanung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Maßnahme nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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