Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02659
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuführung zu Rückstellungen für die Rückzahlung von Erbbauzinsen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Jun 8, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 23, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 25, 2015
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Beschlussvorschlag
1. Beim Produktsachkonto 111020000.5497001 Aufwendungen aus der Zuführung zu sonstigen Rückstellungen werden für die Rückzahlung von Erbbauzinsen für das Haushaltsjahr 2013 EUR 550.000,-- außerplanmäßig gem. §95d GO bewilligt.
Deckung:
Produkt | Konto | Betrag |
111020000 | 4311000 Verwaltungsgebühren | 4.000,00 € |
| 5231001 Mieten und Pachten f. Liegensch. | 11.900,00 € |
| 5262000 Aus- u. Fortbildung, Umschulung | 6.700,00 € |
| 5431009 Gutachten | 5.300,00 € |
| 5441000 Steuern, Vers., Schadensfälle | 14.900,00 € |
| 5451000 Erst.f.Aufw.v. Dritten Land | 10.000,00 € |
| 311001.5332000 Soz. Leist. an natürl. Pers. in Einr. | 497.200,00 € |
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| Gesamt: | 550.000,00 € |
2. Beim Produktsachkonto 111020000.5497001 Aufwendungen aus der Zuführung zu sonstigen Rückstellungen werden für die Rückzahlung von Erbbauzinsen für das Haushaltsjahr 2014 EUR 550.000,-- außerplanmäßig gem. §95d GO bewilligt.
Deckung:
Produkt | Konto | Betrag |
111020000 | 4311000 Verwaltungsgebühren | 7.800,00 € |
| 4411001 Erträge aus Erbbaurecht | 141.700,00 € |
| 4461000 Sonst. Privatrechtl. Leist.entg. | 28.000,00 € |
| 5221000 Unterhalt. Sonst. unbewegl. Verm. | 68.400,00 € |
| 5231001 Mieten u. Pachten f. Liegensch. | 12.600,00 € |
| 5262000 Aus- und Fortbildung, Umschulung | 8.700,00 € |
| 311001.5332000 Soz. Leist. an natürl. Pers. in Einr. | 282.800,00 € |
| Gesamt: | 550.000,00 € |
Das LG hat am 11.04.2013 auf Grundlage eines Revisionsurteils des BGH darüber entschieden, dass im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nur eine tlw. Erhöhung der Erbbauzinsen möglich ist. Darüber hinaus gehende Erhöhungsbeträge sind daher zurückzuzahlen.
Vergleichbare Regelungen wie die in der o.g. BGH-Entscheidung beschrieben, gibt es in rd. 4.210 Verträgen bei denen einen Erhöhung des Erbbauzinses gefordert wurde. Die über das Maß der landgerichtlichen Entscheidung hinausgehenden Beträge sind in diesen Fällen zurück zu erstatten
Ferner hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 26.01.2015 den interfraktionellen Antrag „Erstattung von Erbbauzinsen“ (VO/2015/02328) mit folgendem Antragstext einstimmig angenommen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass ein Erbbaurechtsnehmern, die auf Basis des BGH Urteils vom 18.11.2011 Anspruch auf die Rückzahlung der Erbbauzinsen ab dem 4. Quartal 2006 seitens der Hansestadt Lübeck haben, angeschrieben werden und auf ihr Recht auf Rückzahlung hingewiesen werden.“
Bislang haben sich rd. 2.410 Anspruchsteller gemeldet und um Rückzahlung der zuviel gezahlten Erbbauzinsen gebeten. Dieses entspricht einem Erstattungsvolumen von ca. 4,3 Mio. EUR.
Es haben sich somit bislang ca. 1.800 Anspruchsteller sich noch nicht beim Bereich Wirtschaft und Liegenschaften gemeldet. Dieses entspricht einem Erstattungsbetrag von rd. 2,9 Mio. Seitens des Bereich 2.280 – Wirtschaft und Liegenschaften wurde bereits begonnen, die Anspruchsteller schriftlich auf Ihr Recht auf Rückerstattung zu unterrichten.
Diesem Informationsschreiben ist eine Anlage bezüglich der Aufgabe der aktuellen Kontodaten beigefügt, die vom Erbbauberechtigten ausgefüllt zurückgesandt werden muss. Erst nach Vorlage dieses Rückläufers wird dann die Berechnung des Erstattungsbetrages vorgenommen werden.
Die Höhe des Erstattungsbetrages für die noch offenen Fälle (ca. 1.800) beträgt ca. 2,9 Mio. EUR.
Gem. den Vorlagen (Nr. VO 2013/00816 und Nr. VO/2013/00615) wurden Rückstellungen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 gebildet. Für den Zeitraum 2006 bis 31.12.2009 wurden im Rahmen der Eröffnungsbilanz-Korrektur Rückstellungen gebildet und gegen das Eigenkapital gebucht. Aus diesen Rückstellungen stehen noch ca. 1,8 Mio. EUR zur Verfügung.
Da die Rückzahlung an die Berechtigten weiterhin erfolgen muss, wird eine Entscheidung der Bürgerschaft für die außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt ca. 1,1 Mio. EUR erforderlich.
Entsprechende Deckungsvorschläge wurden durch den Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales zur Verfügung gestellt.
Für die ca. 1.800 betroffenen Fälle sind die gebildeten Rückstellungen von insgesamt rd. 2,9 Mio. EUR wie folgt in die Jahre ab 2006 aufzuteilen:
2006 = rd. 52,000 EUR
2007 = rd. 78.000 EUR
2008 = rd. 112.000 EUR
2009 = rd. 204.000 EUR
2010 = rd. 304.000 EUR
2011 = rd. 469.000 EUR
2012 = rd. 509.000 EUR
2013 = rd. 510.000 EUR
2014 = rd. 610.000 EUR
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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1.201 – Haushalt und Steuerung | = | Anmerkungen eingearbeitet, zustimmend |
2.021 – Fachbereichs-Dienst Finanzen | = | Anmerkungen eingearbeitet, zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da negative Auswirkungen auf Kinder und/ oder Jugendliche durch den Beschluss über die Zuführung von Haushaltsmitteln zur Rückstellung nicht gegeben sind | ||
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Rechtssprechung BGH und LG Lübeck |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (s. Beschlussvorschlag) |
