Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02762
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für den Umbau der Grundschule Groß Steinrade
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 15, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 23, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 25, 2015
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Beschlussvorschlag
Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.
Produktsachkonto: 111029.187.7851000 GMHL / Schule Groß Steinrade/Umbau / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 750.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Das Gebäude der Schule Groß Steinrade wurde im Dezember 2013 aufgrund akuten Schimmelbefalls gesperrt. Eine schnelle und kurzfristige Wiedereröffnung der Schule Steinrade ist aufgrund des Schadensumfangs (gesundheitsgefährdender flächiger Schimmelbefall) nicht möglich gewesen. Die Schimmelpilzbeseitigung ist finanziell und arbeitstechnisch nicht losgelöst von der baukonstruktiven Sanierung zu betrachten.
Laut Bürgerschaftsbeschluss vom 27.03.2014, VO / 2014 / 01435, wurde entschieden ein Sanierungsgutachten zu erstellen. Diese Betrachtung ging zunächst von der Nutzung im Erdgeschoss in zwei Klassen aus. Bis August 2014 wurde an Hand einer Variantenplanung geprüft, wie insgesamt 4 Klassen im Haus untergebracht werden können. Die Entscheidung fiel auf die Variante des Dachgeschossausbaus unter Ausnutzung der Bestandskubatur. Die Kostenschätzung wurde entsprechend angepasst.
Die Entwurfsunterlage-Bau lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahres 2015 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Die EW-Bau wurde nun im Mai mit einem Mittelbedarf von 2.000.000,- EUR vorgelegt.
Für die nun folgenden nächsten Schritte zur Planung und Baudurchführung des Umbaus der Grundschule Steinrade ist die Erweiterung der Architekten- und Ingenieuraufträge notwendig. Zur Erstellung des Bauantrages und der Ausschreibungsunterlagen mit anschließender beabsichtigter Vergabe der Bauleistungen müssen die zurzeit noch mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel freigegeben werden.
Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme soll zu Beginn des Jahres 2016 begonnen werden.
Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 750.000,- EUR für den Umbau der Grundschule Groß Steinrade beantragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
