Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02669
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2015 (Investitions-tätigkeiten) für die Deckensanierung der Luisenstraße (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 15, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 23, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 25, 2015
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Die Sanierung der Luisenstraße ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar.
Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.
Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend in 2015 auszuführen. Sollte in 2015 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2015 / 2016 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, das ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.
Es handelt sich bei der Sanierung um eine zweilagige Deckensanierung zwischen dem Glashüttenweg und dem Sandberg auf einer Fläche von ca. 4.200 m²
Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das
Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Da die HU-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben und gleichzeitig
die Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 253.000,-- Euro für die Deckensanierung
der Luisenstraße freigegeben werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Maßnahme nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch § 10 StWG (Verkehrssicherungspflicht) |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein (durch die Aufhebung des Sperrvermerkes entstehen keine finanziellen Auswirkungen) |
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| Ja - siehe Kosten / Finanzierung |
