Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02769
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haus-haltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für den Umbau des Fortbildungszentrums in der Volkshochschule, Standort Falkenplatz 10, Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 15, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 23, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 25, 2015
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Beschlussvorschlag
Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.
Produktsachkonto: 111029.288.7851000 GMHL / Umbau FBZ Falkenstr. VHS. Die Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses hat die Bürgerschaft am 24.02.2011 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, in wieweit Fortbildungsmaßnahmen in vorhandenen Seminarräumen der Hansestadt Lübeck oder vergleichbaren Einrichtungen (MuK, Media Docks, VHS usw.) möglichst kostengünstig durchgeführt werden können. Verbunden war dieser Auftrag mit dem Ziel, das Gebäude des Fortbildungszentrums (FBZ) in der Dr. Julius-Leber-Straße zu verkaufen und den Verkauferlös zur Tilgung von Verbindlichkeiten der Hansestadt Lübeck zu nutzen.
In einem Ergebnisbericht vom Juli 2011 des Fachbereiches 1 – Personal- und Organisationsservice wurde festgestellt, dass am Standort der Volkshochschule, Falkenplatz 10, Lübeck eine Unterbringung sowohl von den erforderlichen Raumkapazitäten des FBZ als auch durch Synergieeffekte der Aufgabenstellung als kostengünstige Möglichkeit erfolgen kann.
Im Rahmen der Verlagerung des FBZ von der Dr. Julius-Leber-Straße in freie Räumlichkeiten des Schulgebäudekomplexes in der Volkshochschule müssen 4 Schulungsräume im 2. OG sowie Verwaltungsräume des FBZ in der ehemaligen Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss hergerichtet werden. Im Rahmen dieser Verlagerungsmaßnahme müssen für den IT-Bereich als Herrichtung der Verbindung an das städtische Netz entsprechende Kosten in Höhe von 58.000,- EUR der Gesamtkosten mit aufgenommen werden. Außerdem werden Planungskosten entstehen.
Die Entwurfsunterlage Bau (EW Bau) lag mit ihrer Kostenberechnung zum Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Die EW Bau wurde nun im Mai 2015 mit einem Mittelbedarf von 300.000,- EUR vorgelegt, wovon 50.000,--EUR Planungsmittel bereits freigegeben wurden.
Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme sowie dem Verkauf des Gebäudes in der Dr. Julius-Leber-Straße können laufende Betriebskosten und laufende Bauunterhaltungsmittel eingespart werden.
Für die nun folgenden nächsten Schritte zur Planung und Baudurchführung des Umbaues des FBZ in der Volkshochschule, Standort Falkenplatz 10, Lübeck ist die Erweiterung der Architekten- und Ingenieuraufträge notwendig. Zur Erstellung des Bauantrages und der Ausschreibungsunterlagen mit anschließender beabsichtigter Vergabe der Bauleistungen müssen die zurzeit noch mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel freigegeben werden. Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme soll ab Oktober 2015 begonnen werden.
Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 250.000,- EUR für den Umbau des Fortbildungszentrums in der Volkshochschule, Standort Falkenplatz 10, Lübeck beantragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht in besonderem Maß berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
