Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02722
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg - Satzungsbeschluss (5.610) 114. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Godewind / Am Fahrenberg Abschließender Beschluss (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jun 15, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jun 16, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jun 23, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jun 25, 2015
|
Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 zum Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.
Dieser Bericht wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.
6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten und im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt: 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 2.830 Kurbetrieb Travemünde 3.370 Feuerwehr 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.651 Gebäudemanagement 5.660 Stadtgrün und Verkehr 5.691 Lübeck Port Authority
Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegenden Auswertungsbericht) |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
|
| Ja (Anlage 1 Zu den mittelbaren Kosten siehe Pkt. 9 der Begründung zum Bebauungsplan. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
234,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
105,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
578,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
584,1 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
7,8 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
537,8 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
469,1 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
134,4 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
