Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02543
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2015 (Investitionstätigkeiten) für die Erweiterung der Geschwister-Prenski-Schule um zwei Klassenräume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
- Beteiligt:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Schul- und Sportausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
May 18, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
May 19, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
May 21, 2015
|
Beschlussvorschlag
Die bei dem Produktsachkonto aus den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bestehenden Sperrvermerke gem. § 9 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) werden aufgehoben.
218201 026 7851 Gemeinschaftsschulen, Geschwister-Prenski-Schule/Erweiterung
Die Haushaltsmittel in Höhe von 650.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.
Die Maßnahme soll in diesem Jahr begonnen werden. Somit ist es notwendig, die Sperrvermerke aufzuheben.
Zunächst wurde festgestellt, dass durch die Einführung der Profiloberstufe ein Klassenraum fehlt. Bereits bei Gründung der Schule wurde hier ein Raumdefizit für die Oberstufe in Kauf genommen, was jetzt aber endlich auszugleichen ist. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass insgesamt zwei Klassenräume fehlen.
Ursprünglich war vorgesehen, diese Räume durch die Teilung des Lehrerzimmers herbeizuführen und ein neues Lehrerzimmer zu bauen. Dies ist jedoch nicht umsetzbar, sodass die Schule nun um zwei Klassenräume zu erweitern ist.
Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Da die EW-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden.
Für die Baumaßnahme wurde bereits vorab ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro zur Deckung von Planungskosten freigegeben.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja, im Rahmen der Schulkonferenz |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: |
|
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: §§ 47, 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein => den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken sowie die entsprechenden Schulgebäude bereitzustellen ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Schulträgers |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
