Bericht öffentlich - VO/2015/02607
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 - 2. Halbjahr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
May 5, 2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
May 21, 2015
|
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung 2014 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen (VE) zu berichten.
Im 2. Halbjahr 2014 wurden gesamtstädtisch
im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 970.518,55 EUR,
im investiven Teil (Finanzplan)
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 1.862.426,24 EUR,
in den Haushalten der Stiftungen
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 109.659,12 EUR,
zugestimmt.
Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
48,2 kB
|
