Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02311
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – und zugleich Heilung des Bebauungsplanes 27.52.01 (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 16, 2015
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Feb 17, 2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 24, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 26, 2015
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt.
3. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
4. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. 1.201 Haushalt und Steuerung 1.300 Recht 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 5.631 Bauordnung und Statikprüfung 5.660 Stadtgrün und Verkehr 5.691 Lübeck Port Authority Zustimmend; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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14 kB
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4
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(wie Dokument)
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326,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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47,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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10
|
(wie Dokument)
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1,2 MB
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11
|
(wie Dokument)
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605,7 kB
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