Bericht öffentlich - VO/2014/02199
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungsbericht hier: Materialband Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2014/2015
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Kenntnisnahme
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jan 15, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Jan 29, 2015
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Seit 1986 wird der Bürgerschaft in jährlicher Fortschreibung eine Schulstatistik vorgelegt. Die Fortschreibung ist Baustein des Bildungsberichtes der Hansestadt Lübeck.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2010 den Bürgermeister aufgefordert vom Land Schleswig-Holstein ausreichende weitergehende Planungsdaten für die Schulentwicklung abzufordern (Schulartenempfehlungen der einzelnen Grundschulen sowie zu Schullaufbahn und Förderbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund).
Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck als untere Schulaufsichtsbehörde des Landes teilte dazu mit: Daten, aus denen die Schulartempfehlungen der Schulen hervorgehen, werden vom Statischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nicht mehr erhoben, weil es seit kurzer Zeit Grund- und Gemeinschaftsschulen gibt, in denen für Schülerinnen und Schüler, die nach der Grundschulzeit an der Schule verbleiben, keine Schulartempfehlung mehr ausgesprochen werden muss. Eine landesweite Erhebung ist damit nicht mehr aussagekräftig.
Einige der allgemeinbildenden Schulen erfassen den Migrationshintergrund ihrer SchülerInnen nicht mehr, da diese Daten vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nicht abgefragt werden. Daher werden ab dem Schuljahr 2013/2014 die Zahlen der ausländischen SchülerInnen abgebildet.
Die Schulartempfehlungen erhebt der Bereich Schule und Sport inzwischen bei den weiterführenden Schulen, dargestellt auf der Seite 20 der Schulstatistik.
Zukünftig werden diese Daten nicht mehr abgebildet, da auf Grund der Änderung des Schulgesetzes vom 04.02.2014 die Schulübergangsempfehlung weg fällt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Da es sich hier um die Abbildung statistischer Daten handelt, ist eine Beteiligung nicht notwendig. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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