Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/02004
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung zugunsten der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck- Förderung der Sonderausstellung zu Cornelia Funke
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 10, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Nov 11, 2014
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Cornelia Funke hat sich persönlich in die Ausstellungskonzeption eingebracht, dadurch wurde das Konzept anders als in den originären Planungen angedacht, was letztendlich aber die Qualität der Ausstellung angehoben hat. Frau Funke hat einige, ganz persönliche Objekte zur Verfügung gestellt, die sie sonst in ihrem Schreibhaus in Los Angeles wie einen Schatz hütet.
Die Besucher können in der Ausstellung in die Welten eintauchen, die sich Cornelia Funke in ihren Büchern ausdenkt: Jeder Kosmos wird durch einen eigenen Zugang betreten.
Dahinter gibt es an den Wänden zahlreiche Originalzeichnungen aus den zugehörigen Büchern zu entdecken sowie Ausschnitte aus Hörspielen und eine filmische Installation. An speziell für jüngere Besucher eingerichteten Entdeckerstationen lassen sich Fabelwesen ertasten, eigene Buchseiten gestalten, Bilder unter die Lupe nehmen und mehr.
Die gemeinnützige Sparkassenstiftung konnte für die Umsetzung des Projektes gewonnen werden.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II der der Dienstanweisung zur Umsetzung des § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren. Die von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung haben in Summe die Wertgrenze von 300.000 EUR bereits überschritten, somit ist der Hauptausschuss für diese Einzelspende zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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