Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/01918
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage von BM Lars Rottloff: Baurecht Hagenkoppel / Pflanzenschutzamt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 16, 2014
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Herr Rottloff hat mit seiner Anfrage den nachfolgenden Sachverhalt dargestellt und die unten aufgeführten Fragen formuliert. Deren Beantwortung erfolgt nachstehend unmittelbar zu jeder einzelnen Frage.
Sachverhalt:
Im Jahr 2012 hat die Bürgerschaft mehrheitlich zum Haushalt beschlossen (aus Protokoll der Bürgerschaftssitzung):
Einmalige Maßnahme: Baurecht „Pflanzenschutzamt“ gem. Anl.9, Teil B, lfd. Nr. 2.27:
510,6 TEUR
- Wie wurde seit 2012 mit dem Beschluss innerhalb der Verwaltung verfahren, welcher Fachbereich und welche Abteilung hat den Vorgang bearbeitet?
Der Bürgerschaftsbeschluss wurde von der Stabsstelle Konsolidierungskonzept, Fachbereich 1 – Bürgermeister, als unterstützende und koordinierende Stelle bearbeitet.
Die Verantwortung für die Umsetzung der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen liegt in den Fachbereichen. Die fachliche Bearbeitung des Beschlusses erfolgt im Bereich Stadtplanung, Fachbereich 5 – Planen und Bauen.
- Welche Gründe haben die Verwaltung bewogen, den Beschluss nicht umzusetzen?
siehe auch Protokoll der HA-Sitzung vom 02.09.2014; hier: Vermerk des Bereichs Stadtplanung vom 27.08.2014.(vorab als Anlage beigefügt) - Sollten grundlegende Bedenken der Verwaltung vorliegen oder Gründe, die dazu führen den Beschluss nicht umzusetzen zu können, warum wurde der Bau- und/oder der Hauptausschuss nicht darüber informiert?
Der Hauptausschuss wurde im Rahmen des Berichtes über die Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 – 2015 (VO/2013/00981) über das gesamte Konsolidierungskonzept und den aktuellen Stand der Einzelmaßnahmen am 12.11.2013 informiert. Der Sachstand zu o. a. Beschluss wurde in Anlage 1, Teil B, lfd. Nr. 2.27 dargestellt.
Es ist zum 27.11.2014 erneut der jährliche Sachstandsbericht vorgesehen.
- Wie wurde der Bürgerschaftsbeschluss innerhalb des Fachbereichs 1 bearbeitet? Von welcher Abteilung?
siehe Ziffer 1 - War dem Fachbereich 1 der Umsetzungsstand des Beschlusses bekannt?
Ja. - Warum hat der Fachbereich 1 den Hauptausschuss nicht über noch nicht umgesetzte Beschlüsse der Haushalte Informiert?
siehe Ziffer 3
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht unmittelbar betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,7 kB
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