Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01537
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
May 12, 2014
| |||
|
|
Jun 16, 2014
| |||
|
|
Sep 8, 2014
|
Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4 die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen.
2. Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen.
3. Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
4. Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.300 (Recht) – keine rechtlichen Bedenken 4.491 Archäologie und Denkmalpflege – zustimmend 5.631 (Bauordnung und Statikprüfung) – zustimmend
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung einer Werbesatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Werbesatzung nicht in besonderem Maße berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
61,1 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
68,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
864,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
32,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
382,2 kB
|
