Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01447
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Mühlenweg-Schule über 100.000 Euro
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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May 15, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 10, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 26, 2014
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Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 100.000 EUR die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Bei der Possehl-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender, somit gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO. Wenn ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden leistet, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spende.
Nach Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bislang 413.643,65 EUR gespendet, somit ist die Bürgerschaft nach dem am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme oder die Vermittlung von Spenden zuständig bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 500.000 EUR.
Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 100.000,00 EUR für die Ausgestaltung des Ganztagsbereichs. Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendeannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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