Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01520
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.491 - Archäologie und Denkmalpflege
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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May 12, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 10, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 26, 2014
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Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ wurde 1979 von einer Berliner Ärztin und einem
Lübecker Bürger errichtet und mit einem Grundbetrag ausgestattet.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26. April 1980 wurde die Stiftung in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck – Bereich Archäologie und Denkmalpflege – übernommen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und
Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie der Innenausstattung denkmal-
geschützter Gebäude.
Nach § 7 der Satzung der Stiftung gehören dem Stiftungsrat an:
- Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als Vorsitzender.
- Der Leiter oder die Leiterin des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege.
- Fünf weitere Mitglieder, die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden.
Drei der weiteren Mitglieder müssen der Bürgerschaft angehören.
Bei der Auswahl sind nach Möglichkeit alle Fraktionen zu berücksichtigen; im Übrigen steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen nach ihrer Stärke zu.
Zwei an der Denkmalpflege besonders interessierte und qualifizierte Bürger der Hansestadt Lübeck werden der Bürgerschaft vom Vorsitzenden des Stiftungsrates als weitere Mitglieder vorgeschlagen.
Für die Wahlperiode 2013 – 2018 ist eine Neubesetzung des Stiftungsrates erforderlich. Nachdem die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 28.11.2013 (VO/2013/01100 zu
TOP 9.4) bereits ein Mitglied gewählt hat, sind nunmehr noch vier weitere zu berufen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.100 – Büro der Bürgerschaft Ergebnis: Zustimmend
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| 1.300 – Bereich Recht Ergebnis: Keine rechtlichen Bedenken
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Vorlage nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja |
| X | Nein |
