Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01491
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II - Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Apr 7, 2014
|
Beschlussvorschlag
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wird die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
- Bei der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.
- Die Dauer der erneuten Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird erforderlich:
- da aufgrund der Herausnahme der Geschossigkeit die Planzeichnung geändert wurde,
- da die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Nutzung von erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Koppelung ergänzt wurden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die Bereiche und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten: - 1.160 Frauenbüro - 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften - 2.500 Soziale Sicherung - 3.370 Feuerwehr - 3.390 Umwelt-, Natur- und - 3.700 Entsorgungsbetriebe - 4.510 Familienhilfen / Jugendamt - 4.401 Schule und Sport - 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Überwiegend zustimmend. Die Stellungnahmen der Bereiche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie Stadtgrün und Verkehr werden im weiteren Verfahren behandelt. |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine über die Mitwirkung im Rahmen der öffentliche Unterrichtung nach § 13 a (3) Nr. 2 BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht in besonderem Maße berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja. Siehe Punkt 7 der Begründung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
71 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
452,9 kB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
692,9 kB
|
