Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01401
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung eines im Finanzplan Haushaltsjahr 2014 bestehenden Sperrvermerks für die Umbaumaßnahme im Erdgeschoss der Kita Kunterbunt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 25, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 27, 2014
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Apr 3, 2014
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Beschlussvorschlag
Der im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bei dem Produktsachkonto 365002 026.7851000 – Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kita Kunterbunt/Umbau, Hochbaumaßnahme wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.
Für die Kinder unter 3 Jahren soll im Erdgeschoss der Sanitärbereich den Hygieneanforderungen gem. Infektionsschutzgesetz angepasst werden und durch Abtrennung einer Teilfläche des bestehenden Gruppenraumes ein abgeschlossener Wickelraum entstehen. Bisher befindet sich der Wickeltisch ohne Handwaschbecken im Schlafraum der Krippengruppe. Dies ist zur Einhaltung der Hygieneanforderungen zwingend zu verändern.
Ebenso müssen die Waschbecken und Spiegel für Kinder unter 3 Jahren angepasst werden, so dass sie von den Kleinkindern selbständig genutzt werden können. Die jetzige Situation entspricht nicht der Verkehrssicherheit, da die Kleinkinder nur durch Nutzung eines Hockers an die Waschbecken kommen.
Aufhebung Sperrvermerk:
Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Die EW-Bau, die der vom GMHL beauftragte Architekt Stefan Oldenburg vorgelegt hat, ist vom Bereich städtische Kindertageseinrichtungen am 21.02.2014 unterschrieben worden und wurde in der 9. KW 2014 dem Bereich Haushalt und Steuerung zur weiteren Verwendung überlassen.
Die Baudurchführung wird ca. 6 Wochen dauern und soll in den Sommerferien erfolgen, so dass die Eltern nicht durch zusätzliche Schließungszeiten belastet werden. In Anbetracht der Zeitplanung für die Realisierung der Maßnahme müssen die Ausschreibungen schnellstens vorbereitet werden. Dieses darf aber erst initiiert werden, wenn auch Mittel zur Umsetzung im Haushalt freigegeben worden sind. Die Umsetzung ist zur Einhaltung der Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz und zur Herstellung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2014 in Höhe von 120.000 EUR für die Kita Kunterbunt bereits während der Interimswirtschaft beantragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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| 5.651 – Gebäudemanagement Zustimmend |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Bei der Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung sind die Belange der Kinder nicht betroffen. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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