Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01429
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Produkt Gemeindestraßen (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 17, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 25, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 27, 2014
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Beschlussvorschlag
Bei dem Produktsachkonto 541001.545500 – Gemeindestraßen / Erstattungen für Aufwendungen von Dritten - verbundene Unternehmen werden für das Haushaltsjahr 2013
gem. § 95 d Abs. 1 GO 1.096.000,00 Euro überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten aus dem Haushaltsjahr 2013:
- Minderaufwand bei Produktsachkonto 552001.5518000 (Wasser und Hafen / Zinsaufwendungen sonstige inländische Bereiche) 500.000,00 Euro
- Mehrertrag bei Produktsachkonto: 521002. 4311001
(Bauordnung / Verwaltungsgebühren Statik) 570.000,00 Euro
- Mehrertrag bei Produktsachkonto: 573004.4321000 (Werbeeinrichtungen und Parkplätze / Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte) 26.000,00 Euro
Die Hansestadt Lübeck (HL) ist in ihrer Rechtsstellung als Straßenbaulastträger zuständig für die Niederschlagsentwässerung ihrer Straßeneinrichtung. Diese Aufgabe nehmen die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) für die HL wahr. Der Straßenbaulastträger ist daher an den Kosten für die Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Einrichtung der Niederschlagswasserentsorgung zu beteiligen. Dieser Ausgleich findet über eine Straßenbaulastträgerpauschale statt.
Aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung in Schleswig-Holstein wurde eine Neuberechnung der Pauschale notwendig, die zu einer erheblichen Kostenverschiebung zu Lasten der HL geführt hat. Die Straßenbaulastträgerpauschale musste an die gebührenrechtlichen Vorgaben angepasst werden, da die Kosten der Straßenentwässerung nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein nicht gebührenfähig sind.
Eine vorläufige Festsetzung der Straßenbaulastträgerpauschale in Höhe von 6.990.000 Euro für 2013 erfolgte erst im Juni 2013 durch die EBL nach entsprechender Neukalkulation an die veränderten Bedingungen. Die ursprünglich im Haushalt 2013 vorgesehenen Mittel von 5,5 Mio. Euro sind somit nicht auskömmlich und müssen um die fehlenden 1.096.000 Euro geordnet werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung Keine Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| Neu |
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| Freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch § 95d Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja, siehe Beschlussvorschlag (Anlage 1 entfällt) |
