Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01302
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des im Finanzplan 2014 bestehenden Sperrvermerks für den Ersatzneubau der Straßenbrücke Reecke (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 3, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 11, 2014
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Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, den Ersatzneubau der Straßenbrücke in Reecke zu planen. Die Hintergründe sind weitgehend bekannt oder können im Detail in frühern Vorlagen nachgelesen werden (siehe öffentliche Bürgerschafts-Vorlage VO/2013/00346).
Inzwischen ist die Entwurfsplanung der neuen Brücke soweit fortgeschritten, dass die Ausschreibung des Bauauftrags erfolgen kann. Die neue Brücke wird einspurig mit einem einseitigen Gehweg als Verbundträger ausgeschrieben werden.
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2013 wurde die Ausschreibung für den Ersatzneubau der Straßenbrücke in Reecke genehmigt (Beschluss und weitere Details siehe nicht öffentliche Hauptausschuss-Vorlage VO/2013/01014).
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 28.11.2013 wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses (VO/2013/01177) zum Haushalt 2014 folgender Sperrvermerk auf dem zugehörigen Produktsachkonto 541001 637.7852000 eingetragen:
„4. Lfd-Nr. 360, FB 5, Bereich 660, Produkt 541001, Konto 7852000,
Gemeindestraßen / Straßenbrücke Reecke
Diese Investitionsmaßnahme wird mit einem Sperrvermerk versehen und darf nur dann getätigt werden, wenn die in Aussicht gestellten Förderzusagen des Landes Schleswig-Holstein und der beteiligten Umlandgemeinden vorliegen. Dem Hauptausschuss ist zu berichten, wenn die Förderzusagen vorliegen.“
Sowohl von dem Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Stormarn als auch von den betroffenen Nachbargemeinden Hamberge und Klein-Wesenberg wurden inzwischen Fördermittel bzw. Beteiligungen fest zugesagt.
Anerkennung der Förderfähigkeit vom 08.01.2014 vom Land Schleswig-Holstein:
FAG-Mittel, 60 % einer fiktiven Geh- und Radwegbrücke, Abbruch des Altbauwerks und Behelfsbrücke anteilig, voraussichtlich ca. 600 TEUR
Brief vom 28.10.2013 vom Kreis Stormarn: 10 % der Bausumme der realen Brücke, jedoch max. 132 TEUR
Brief vom 23.01.2014 vom Amt Nordstormarn:
- Gemeinden Hamberge: 60 TEUR
- Gemeinden Klein Wesenberg: 25 TEUR
Es wird derzeit von einer Bauzeit von ca. 9 Monaten zuzüglich einer ca. 3-monatigen Winterpause ausgegangen. Bei Beginn der Bauleistungen im Juni 2014 reichen wesentliche wetterabhängige Leistungen wie die Abdichtung der Fahrbahnplatte bereits bis in den Dezember 2014, so dass eine Fertigstellung bis Ende 2014 nicht mehr einzuhalten ist. Um den Bau der Brücke ausschreiben zu können ist die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz |
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Die Maßnahme ist: | X | Neu |
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| Freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja, im Zuge der Genehmigung der Ausschreibung bereits dargestellt in VO/2013/01014 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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220,8 kB
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87 kB
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(wie Dokument)
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108,1 kB
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