Bericht öffentlich - VO/2013/00924
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung einer Eilentscheidung zur Aufhebung des Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 – Planungsleistungen für die Instandsetzung des Brückenbauwerkes sowie Instandsetzungsarbeiten Steuerstand und Ufermauer der Hafendrehbrücke (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Nov 4, 2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Nov 26, 2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Nov 28, 2013
|
Mitteilung:
Zur Aufhebung des Sperrvermerkes sind als empfehlende Gremien der Bauausschuss, der Hauptausschuss und als beschließendes Gremium die Bürgerschaft einzubeziehen. Da die Bürgerschaftssitzung am 20.06.2013 eine konstituierende Sitzung war, wäre die nächste erreichbare Bürgerschaftssitzung zur Beschlussfassung der Aufhebung des Sperrvermerkes der 29.08.2013 gewesen.
Gerade der Ausblick auf den Hansetag 2014 macht es erforderlich, die Ufermauer wieder herzurichten. Für die Arbeiten im Unterwasserbereich steht unter Berücksichtigung des Feriensaison und der notwendigen Umgebungstemperaturen im Wasser nur ein Zeitfenster von ca. 2 Monaten zur Verfügung. Die Leistungen sind am 06.08.2013 an das ausführende Unternehmen vergeben worden und der Ausführungszeitraum ist für Herbst 2013 geplant. Ein späterer Ausführungszeitpunkt ist aufgrund von vorhersehbaren Mängeln auszuschließen.
Aus v. g. Gründen wurde mit der Empfehlung des Bauausschusses und des Hauptausschusses um eine Eilentscheidung des Bürgermeisters gebeten.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung Kenntnisnahme |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Bei Vergabe dieser Bauleistungen liegen keine Betroffenheiten von Kindern und Jugendlichen vor. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | X | Neu |
|
| Freiwillig |
| X | Vorgeschrieben durch die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH. |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) - erfolgt im Zuge des regulären Jahresbudgets (siehe Vorlage VO/2013/00498) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
179,4 kB
|
