Bericht öffentlich - VO/2013/00766
Grunddaten
- Betreff:
-
"Keine Wildtiervorführung in Lübeck" Überarbeitung nach neuen Erkenntnissen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Kenntnisnahme
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Sep 9, 2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 24, 2013
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Sep 26, 2013
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 31.01.2013 den mit VO/2013/0096 aufgeführten
Bericht des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften vom 28.08.2012 betr. „Keine Wildtier-
vorführung in Lübeck“ mit Mehrheit zurückgewiesen mit der Maßgabe, den Bericht nach den
aktuellen Erkenntnissen zu überarbeiten.
Im Ergebnis des Berichtes vom 28.08.2012 zum Thema „Keine Wildtiervorführung in Lübeck“ hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften seinerzeit festgestellt, dass eine kommunale Satzung keine Ermächtigungsgrundlage darstellt, um Ziele des Tierschutzes durchzusetzen, wenn dies zu einem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit führt. Verstöße gegen das Tier-
schutzgesetz können im Einzelfall nur durch die zuständige Behörde Amtstierarzt verfolgt werden, nicht aber prophylaktisch durch Widmungsbeschränkungen. Die Verwaltung sieht sich aus Rechtsgründen gehindert, einen Satzungsentwurf mit entsprechendem Inhalt vorzulegen.
Im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften wurden die durch PETA Deutschland e.V. neuerlich vorgetragenen Aspekte durch eine Rechtsreferendarin in Form eines neu erarbeiteten eigenständigen Rechtgutachtens ausgewertet; des weiteren wurde zu verschiedenen anderen Gemeinden Kontakt aufgenommen.
Zudem wurde das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Darmstadt vom 19.02.2013 (Az.:3 L 89/13.DA) in die Prüfung einbezogen; im Ergebnis hat auch das VG Darmstadt festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage dafür besteht, Ziele des Tierschutzes über eine kommunale Satzung durchzusetzen.
Die neuerliche Prüfung des Sachverhaltes durch den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften hat insgesamt zu keinem abweichenden Ergebnis führen können. .
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.300 – Recht zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: | X | Negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche können hier nicht gesehen werden |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,9 kB
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