Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00644
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: Verein tribühne Theater e.V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 5, 2013
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Der im Beschlussvorschlag aufgeführte Verein hat seine Anerkennung nach § 75 SGB VIII als
freier Träger der Jugendhilfe beantragt.
Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für
das Anerkennungsverfahren durch den Bereich Jugendarbeit/Jugendamt.
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des § 75 SGB VIII in Verbindung mit der
Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe vom 04.06.1992:
- Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
- Der Verein hat den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
- Der Verein lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
- Der Verein bietet aufgrund seiner vorgelegten Satzung und Ordnung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit.
- Der Verein ist in das Vereinregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.
Der Bereich Jugendamt/Jugendarbeit hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest,
dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist im
Bereich Jugendamt/Jugendarbeit seit einem Jahr bekannt.
Im Beirat der Jugendpflege am 16.04.2013 hat der Verein die Schwerpunkte seiner
Vereinsarbeit dargestellt. Der Beirat hat die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII empfohlen.
Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein
Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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45,2 kB
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11,6 kB
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144,5 kB
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