Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00684
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck hier: Kieler Straße für die Verbindungsstraße "K13neu" zwischen Hofland und Steinrader Hauptstraße (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Aug 19, 2013
|
Infolge der derzeitigen Realisierung der Verbindungsstraße Kieler Straße zur L332/L184 („K13neu“), die voraussichtlich im Herbst des Jahres fertig gestellt sein wird, hat die Firma Friedrich Klatt GmbH mit Schreiben vom 19.04.2013 beantragt, dieser Straße einen eigenständigen Straßennamen zu geben.
Die Fa. Klatt führt aus, dass die komplette Firmenanbindung über die „K13neu“ und nicht mehr über den Bernsteindreherweg erfolgen soll. Der Bernsteindreherweg werde zukünftig nur noch als Feuerwehrzufahrt genutzt und somit von den firmenbezogenen Verkehren entlastet.
Um die Kunden und Lieferanten auf die Zufahrt über die „K13neu“ zu lenken, wäre eine Straßenbenennung mit Hausnummernbildung erforderlich.
In Anlehnung an die im Jahre 1985 erfolgte Straßenbenennung der Kieler Straße für den Straßenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Lübeck-Moisling / Padelügger Weg und der Straße Hofland empfiehlt der Bereich Stadtgrün und Verkehr, den Straßennamen Kieler Straße fortzusetzen.
Gemäß Anlage 2 soll das Teilstück der „K13neu“ zwischen Hofland und dem Kreisverteiler Steinrader Hauptstraße ebenfalls den Namen Kieler Straße erhalten.
In Abstimmung mit dem Bereich Bauordnung wäre so für die Fa. Klatt eine postalische Adressbildung zur Kieler Straße möglich.
Nachrichtlich der Hinweis, dass zur Verkehrsfreigabe der „K13neu“ voraussichtlich ab Herbst d. J. die Widmung dieser Verbindungsstraße mit erstmaliger Einstufung als Kreisstraße 13 erfolgen wird.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fa. Friedrich Klatt GmbH als Antragsteller; 631 - Bauordnung. |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | X | Neu |
| X | Freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) Kosten für die Beschilderung. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
14,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
674,1 kB
|
