Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00629
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung der stellvertretenden Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein in Lübeck am 09.09.2013
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2013
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Nach § 7 Abs. 5 der Satzung können von den Mitgliedsstädten als stimmberechtigte Vertreter/innen Mitglieder der Stadtvertretung und Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll aus vom Volk gewählten Rats- bzw. Bürgerschaftsmitgliedern bestehen. Ihre Namen und Anschriften sind der Geschäftsstelle nach
a) Stimmberechtigte Delegierte:
- Die Mitgliedsstädte benennen nach § 7 Abs. 4 der Satzung:
Flensburg 4 Vertreterinnen/Vertreter
Landeshauptstadt Kiel 10 Vertreterinnen/Vertreter
Hansestadt Lübeck 9 Vertreterinnen/Vertreter
Neumünster 4 Vertreterinnen/Vertreter
- Die Delegierten werden für die gesamte Zeit der Kommunalwahlperiode gewählt.
- Nach der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein ist ein bestimmtes Wahlverfahren für die Benennung der Delegierten für die Mitgliederversammlung nicht vorgeschrieben.
Gem. § 9 der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein i.d.F.v. 18.8.2003 ist die Mitgliderversammlung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Bei Beschlüssen über eine Satzungsänderung müssen drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Im Falle der Verhinderung eines Stimmberechtigten kann die jeweilige Mitgliedsstadt nur dann eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter benennen, wenn das verhinderte Mitglied schriftlich zugestimmt hat.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| keine |
