Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00540
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 22.55.08 - Herrenholz / Einkaufszentrum - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 3, 2013
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Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz / Einkaufszentrum – erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der anschließenden beschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz / Einkaufszentrum – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen gemäß Auflistung (Anlage 2a) und Kennzeichnungen (Anlagen 2b, 5 und 6) abgegeben werden können. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der erneuten öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.631 Bauordnung und Statikprüfung 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Planung vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Anlage 1) |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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