Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00466
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung zur Regelung der Bedarfsanzeige auf einen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 19, 2013
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 21, 2013
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Mit Wirkung vom 01. August 2013 haben Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege.
Mit der Satzung werden die Sorgeberechtigten verpflichtet, der Hansestadt Lübeck Betreuungsbedarfe mindestens 3 Monate vorher anzuzeigen. Damit erhält die Hansestadt Lübeck die Möglichkeit, auf den Betreuungsbedarf zeitgerecht zu reagieren und dafür Sorge zu tragen, dass ein Betreuungsplatz nachgewiesen werden kann.
Zum Ende des Jahres 2013 ist geplant, ein Internet-gestütztes, zentrales Anmeldeverfahren einzuführen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Bereich 1.160 - Frauenbüro
1.300 – Recht zustimmend
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar betroffen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erscheint bei komplexen administrativen Regelungen zudem nicht sinnvoll.. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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