Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00338
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II - Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 4, 2013
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Mar 18, 2013
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Beschlussvorschlag
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die Bereiche und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten: - 1.160 Frauenbüro - 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften - 2.500 Soziale Sicherung - 3.370 Feuerwehr - 3.390 Umwelt-, Natur- und - 3.700 Entsorgungsbetriebe - 4.510 Familienhilfen / Jugendamt - 4.401 Schule und Sport - 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Überwiegend zustimmend. Die Stellungnahmen der Bereiche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie Stadtgrün und Verkehr werden im weiteren Verfahren behandelt. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine über die Mitwirkung im Rahmen der öffentliche Unterrichtung nach § 13 a (3) Nr. 2 BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja. Siehe Punkt 7 der Begründung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,4 MB
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1,3 MB
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